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Persönliche Angaben

Erfahrung im Rettungsdienst

BLS-AED-Zertifikat

AGBs

1. ZIELE

1.1 Allgemeine Ziele

First Responder leisten qualifizierte „Laien“ Erste Hilfe am Patienten, kommunizieren mit dem Rettungsdienst und der

Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 und überbrücken damit das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Die First Responder unterstützen bei Bedarf die Ambulanzequipe nach dem Übergaberapport.

Die FR sind in der Anwendung von BLS / AED (SRC Richtlinien) geschult und sind in der Regel innerhalb ≤ 3 Minuten verfügbar.

1.2 Kurzfristige Ziele

Das therapiefreie Intervall bewusstloser Patient möglichst kurz zu halten.

Aufbau von FR-Gruppen in Gemeinden, die von einem Rettungsdienst nicht innerhalb 8 Minuten zu erreichen sind.

1.3 Langfristige Ziele

Die Existenz eines flächendeckenden FR-Systems im Kanton Bern.

Vereinheitlichung der bestehenden First-Responder-Konzepte zu einem einheitlichen, kantonalen Konzept.

Die Alarmierung erfolgt über die kantonale Sanitätsnotrufzentrale 144.

2. DAS FIRST RESPONDER NETZ

2.1. Grundsatz

Das Konzept basiert auf einem freiwilligen FR-Netz, welches auf geschulte Laien (BLS und AED) ausgelegt ist. Hauptaugenmerk haben die

geographisch peripheren Regionen, die durch den RD nicht unter 8 Minuten zu erreichen sind.

2.2. Einsatzgebiet

Das Einsatzgebiet einer FR Gruppe muss klar definiert sein, damit in der Regel der Patient innerhalb ≤ 5 Minuten erreicht wird.

Die FR Gruppe wird durch die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 alarmiert.

Es kann auch in städtischen Gebieten Sinn machen, FR Gruppen zu etablieren, um hier Kapazitätsengpässe vom Rettungsdienst zu überbrücken.

2.3. Indikationsliste

Bei den Einsatzmeldungen „leblose Person, bewusstlose Person, Herzproblem“ und chirurgisches D1, bietet die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144

die First Responder Gruppe der entsprechenden Gemeinde auf. Die ausrückende Equipe fragt beim Aufgebot in der SNZ 144 nach, ob die First

Responder Gruppe aufgeboten wurde.

Hauptsächlich bei:

Leblose Person (Herz- Kreislaufstillstand)

Bewusstlose Person

Thoraxschmerz ( Brustschmerzen) und / oder Atemnot

Hinweis: Höchst belegter Nutzen von First Responder bei diesen Notfallsituationen

Gegebenenfalls können FR auch bei weiteren Indikationen aufgeboten werden (Gemäss Weisung Regionaler Rettungsdienst):

2.4. Ansprechpartner für die First-Responder-Gruppe

Als Ansprechpartner für eine First-Responder-Gruppe gilt der im entsprechenden Gebiet zuständige Rettungsdienst. Dieser informiert

interessierte Personen über das Konzept, führt eine Liste mit den aktuellen Gruppen und deren Mitglieder und ist für deren Aktualität

besorgt. Er erstellt ein Informationsblatt, welches den First-Respondern ausgehändigt wird. Dieses enthält folgende Informationen:

1.Telefonnummer (SNZ) für Rückfragen während des Einsatzes (via SNZ)

2.Telefonnummer und Ansprechperson für Angelegenheiten außerhalb eines Einsatzes

3.Faxnummer für die Übermittlung des Einsatzprotokolls.

Er ist zudem dafür verantwortlich, dass die First Responder mit dem entsprechenden Einsatzmaterial ausgerüstet werden.

Konzeptanpassungen werden in der Arbeitsgruppe First Responder Konzept Kanton Bern besprochen und verabschiedet.

Die Sanitätsnotrufzentrale vermittelt bei Anfragen, welche direkt an die Notrufzentrale gelangen, interessierte Personen an den

zuständigen Rettungsdienst.

3. ANFORDERUNGSPROFIL FIRST RESPONDER

Die First Responder sind nicht als eigenständige Interventionseinheit in der sanitätsdienstlichen Patientenversorgung zu verstehen,

sondern als Unterstützung des regulären Rettungsdienstes.

Wichtige Partner sind die Blaulichtorganisationen, im Speziellen Angehörige der Feuerwehren, freiwillige Samariter, aber auch

Institutionen und Private. Sie sind in der Lage, bei Verdacht auf einen Herz-Kreislaufstillstand eine Mobilisationszeit von maximal drei

Minuten garantieren zu können.

Voraussetzungen:

• Grundkurs BLS / AED (gültiger Samariter-Ausweis / BLS-AED Grundkurs nach SRC Richtlinien 2010)

• Physisch und psychisch belastbar

• Sofort verfügbar

• Alter ab 18 Jahren

• Gute Ortskenntnisse

• Im Besitz eines Mobiltelefons oder Pagers

• Absolvierter Einführungskurs (Drei Schulungsabende oder ein ganzer Tag mit erfolgreich bestandener FR-Prüfung)

• Jährlich ein Ausbildungsabend mit Instruktion durch Dipl. Rettungssanitäter des zuständigen regionalen Rettungsdienstes

Der Austritt aus einer First Responder Gruppe ist jeder Zeit in Absprache mit dem zuständigen RD möglich. Als einzige Verpflichtung gilt

dabei die weitere Wahrung der Schweigepflicht.

4. AUSRÜSTUNG

4.1. Grundsatz

Es werden nur Gerätschaften und medizinisches Material verwendet, welches ohne ärztliche Verordnung eingesetzt werden darf. Das

Verabreichen von medizinischem Sauerstoff bedingt einer ärztlichen Verordnung oder Delegation und kann in den meisten Fällen beim

ortsansässigen Hausarzt, Vereinsarzt oder Feuerwehrarzt eingeholt werden.

5. FAHRZEUGE

Das UVEK (Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) regelt die gesetzlichen Gegebenheiten zum Einsatz von

Blaulicht und Wechselklanghorn, welche von den Kantonen umgesetzt werden müssen.

5.1. Privatfahrzeug

Bei kurzer Einsatzstrecke kann ein zügiger Einsatz geleistet werden. Die Verkehrsbestimmungen sind einzuhalten. Verkehrsbussen sind durch

den Lenker zu entrichten.

5.2. Feuerwehr Fahrzeug

Oft sind Fahrzeuge vorhanden, welche zusätzlich für FR- Einsätze genutzt werden können; insbesondere Einsatzleiter Fahrzeuge.

6. ALARMIERUNG

Bei den Einsatzmeldungen „leblose Person, bewusstlose Person, Herzproblem“ oder weiteren Indikationen (gemäss Indikationenliste

Regionaler Rettungsdienst) bietet die SNZ 144 zuerst die zuständige Rettungsequipe, danach die First Responder der entsprechenden

Gemeinde/n / Region auf.

7. EINSATZABLAUF

7.1. Alarm und Anfahrt

1) Rettungsdienst erhält eine dringende Einsatzmeldung, z.B. „bewusstloser Patient“.

2) Die RD-Equipe rückt aus und fragt nach - wenn in der Gemeinde First Responder zur Verfügung stehen – ob diese aufgeboten werden.

3) Die SNZ 144 bietet die First Responder der entsprechenden Region auf.

4) Der First Responder rückt gemäss eigenem Einsatzbefehl aus.

7.2. Am Einsatzort

Wenn der First Responder vor dem RD eintrifft:

1) Versorgung nach Bedarf und gestützt auf Algorithmen

2) Defipads werden bei jeder Bewusstlosigkeit aufgeklebt

3) Bei Schwierigkeiten telefonische Rücksprache mit der SNZ 144 mit der dafür im Algorithmus definierten Stelle mit zuständigen

regionalen Rettungsdienst.

Wenn Rettungsdienst bereits vor Ort ist:

1) Wenn nach Auskunft des Teamleaders keine Hilfe erforderlich:

Abrücken der First Responder

2) Wenn Hilfe erwünscht:

Assistenz bei Patientenversorgung, Betreuung der Angehörigen und/oder Transport.

7.3. Nach dem Einsatz:

1) Austausch von Verbrauchsmaterial durch den Rettungsdienst

2) Einsatzprotokoll ausfüllen und an den zuständigen RD und

3) Regionalverantwortlichen schicken (Adresse/ Nr. auf Infoblatt)

4) Rettungsequipe nimmt nach der Abgabe des Patienten im Spital Kontakt mit dem First Responder auf um den Einsatz auszuwerten

Bei Bedarf wird durch den zuständigen regionalen Rettungsdienst ein Debriefing oder Gespräch organisiert.

8. FIRST RESPONDER SCHULUNG

In Zusammenarbeit mit dem zuständigen regionalen Rettungsdienst werden die First Responder ausgebildet.

Die Schulungen werden wenn möglich durch den jeweiligen Rettungsdienst angeboten. Die Kosten gehen zu Lasten des zuständigen regionalen

Rettungsdienstes.

Eine Kopie der Teilnahmebestätigung ist anschliessend dem zuständigen Rettungsdienst auszuhändigen.

8.1. Ausbildungsinhalt First Responder

Vorstellungsrunde

Rettungsdienst vorstellen

First Responder Projekt vorstellen / Organigramm

Alarmierung / Ausrücken

Rückmeldung bei Fragen

Kartenkunde (Koordinaten lesen, GPS, search.ch, Gemeindekarten)

Eigenschutz / Schutzkleidung

Meldung: Reanimation / lebloser Patient / bewusstloser Patient / starke Brustschmerzen

BLS-Algorithmus

C-A-B-C-D / CPR / AED

Arbeiten mit Algorithmen/ Notfalltaschenbuch vorstellen

Abgrenzung zu anderen Organisationen / Partner / Zusammenarbeit (Arzt / Polizei usw.)

Akuter Brustschmerz / Bewusstlosigkeit mit Atmung

Lagerungen

Zusammenarbeit / Patientenübergabe an Rettungsdienst

Protokoll schreiben

Datenschutz, Rechtslage, Fehlerhaftung

Einsatz-Nachbesprechung

Betreuung von Angehörigen

Umgang mit belastenden Situationen

Kurzer schriftlicher Test / Kursbestätigung / Kursrückblick

Die geplanten First Responder Grund-Kurse werden ausgeschrieben und können Rettungsdienstübergreifend besucht werden.

Refresher-Kurse werden durch die zuständigen Rettungsdienste individuell organisiert und von den zuständigen Rettungsdiensten autonom

angeboten. Vorträge oder Kurse zu speziellen Themen werden im Ermessen des organisierenden Rettungsdienstes für alle First Responder

ausgeschrieben.Die Rettungsdienste bieten unter Umständen jedem First Responder die Gelegenheit, einmal pro Jahr mit einer Rettungsequipe

auszurücken.

9. VERSICHERUNGSSCHUTZ

Der Versicherungsschutz obliegt der FR Gruppe.

Öffentlich- rechtliche Institutionen (Feuerwehr, Polizei) und privatrechtliche (Samaritervereine) sollten im normal Fall, über eine

entsprechende Versicherung verfügen6.

10. SCHWEIGEPFLICHT

Die FR unterliegen der Schweigepflicht. Die Dokumentation erfolgt unter strengster Einhaltung des Patientenschutzes.

11. FINANZIERUNG

Medizinisches Material und AED-Gerät kann z.B. durch die Gemeinden, Samaritervereine, Institutionen wie Banken oder ortsansässige Firmen,

angeschafft und den First Respondern zur Verfügung gestellt werden.

Eine allfällige Entschädigung obliegt der Institution oder der Gemeinde. Es gibt kein Anrecht auf eine Entschädigung durch den zuständigen

Rettungsdienst

12. AUSWERTUNG

Alle First Responder-Einsätze werden mittels Protokoll erfasst („First Responder Einsatzprotokoll“), und anschliessend dem Rettungsdienst

übermittelt und von diesem ausgewertet. Alle First Responder erhalten Ende Jahr eine detaillierte Auswertung über die gesamte Region.

13. ANSPRECHPERSONEN FIRST RESPONDER KANTON BERN

Änderungen und Anpassungen des Konzept werden durch die Arbeitsgruppe First Responder Konzept Kanton Bern genehmigt. Viermonatlich findet

eine Koordinationssitzung der Arbeitsgruppe statt welche durch den Projektkoordinator einberufen wird.

Als Ansprechperson gilt der Projektkoordinator.

14. END USER AGREEMENT

Der Nutzer erklärt sich mit folgendem Dokument (Endnutzer - Vereinbarung) einverstanden

https://bern.momentum.dos-group.com/images/documen...




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